Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
Nützliche Infos für dich
Was bedeutet das für deine Schwangerschaft?
Arbeitsunfähigkeit Schwangerschaft: Liegt vor, wenn du deine Arbeit als Angestellte/r aufgrund einer Krankheit bzw. von Beschwerden (z.B. Erkältung, Rückenschmerzen, Übelkeit in der Schwangerschaft, etc.) nicht ausüben kannst. Dein Arzt schreibt dich daraufhin krank und du hast Anspruch auf eine Lohnfortzahlung in den ersten sechs Wochen deiner Arbeitsunfähigkeit.
Beschäftigungsverbot Schwangerschaft: Liegt vor, wenn deine Arbeit als Angestellte/r deine Gesundheit oder die deines ungeborenen Kindes gefährdet. Dabei wird zwischen drei Arten von Beschäftigungsverboten unterschieden. Das generelle (gesetzliche), das individuelle (ärztliche) und das vorläufige Beschäftigungsverbot. Dein Arzt stellt dir ein Attest für deinen Arbeitgeber aus und du hast Anspruch auf eine Lohnfortzahlung bis zum Ablauf des Attests.
Das generelle Beschäftigungsverbot ist durch das Mutterschutzgesetz § 3 – 6 und § 12 geregelt. Das Beschäftigungsverbot tritt in Kraft, wenn du in deiner Schwangerschaft schwere körperliche Arbeit verrichten musst, mit gesundheitsgefährdeten Stoffen oder Gasen konfrontiert bist, Akkord- oder Fließbandarbeit leisten musst, äußerliche Einwirkungen wie Hitze, Kälte oder Strahlung zu befürchten hast, Umgang mit Gefahrstoffen wie Farben oder Lösungsmittel hast. Auch Schichtarbeit, insbesondere Nachtschichten können zu einem Beschäftigungsverbot führen.
Ist dein Leben / deine Gesundheit oder das Leben / die Gesundheit deines ungeborenen Kindes nach ärztlichem Befund gefährdet, so kann dein Arzt dir ein ganzes oder teilweises Beschäftigungsverbot verordnen. Dabei muss jedoch ein Zusammenhang zwischen eurem Gesundheitsstand und deiner Arbeitstätigkeit herrschen. Das vom Arzt ausgestellte Attest musst du deinem Arbeitgeber im Original und deiner Krankenkasse als Kopie übergeben,
Dein Arzt hat seit einem Urteil durch das Bundesarbeitsgericht am 11.11.1998 die Möglichkeit dir ein vorläufiges Beschäftigungsverbot zu verordnen. Das bedeutet, wenn aus ärztlicher Sicht dein Leben / deine Gesundheit oder das deines Kindes durch deinen Arbeitsplatz in Gefahr sein könnte, weil bisher noch keine fachspezifische Untersuchung deines Arbeitsplatzes passiert ist. Das Beschäftigungsverbot gilt bis zur endgültigen Aufklärung des Sachverhaltes.